Was nicht unbedingt vertrauenswürdig klingt, ist leider bitterer Ernst: Immer häufiger erkundigen sich Behörden, auch Finanz- und Sozialämter, bei Banken nach den Konten ihrer Bürger. Auf diese Weise will man vor allen Dingen Steuerbetrügern auf die Schliche kommen oder jene entlarven, die unberechtigter Weise Sozialleistungen beziehen. Aber auch Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismusgeschäften soll auf diesem Wege aufgedeckt werden.
Kaum ein Bürger jedoch weiß, dass ein solches Kontoabrufverfahren bereits seit 2005 in Deutschland möglich ist. Seit 2013 bekommen sogar Gerichtsvollzieher Auskunft von den Banken, um die Konten ihrer Schuldner zu überprüfen.
Doch was genau beinhaltet eigentlich eine solche Kontenabfrage? Auskunft gibt hier das Bundeszentralamt für Steuern, das die Kontenabfrage auch zentral für andere legitimierte Behörden durchführen kann: „Das Ergebnis dieser Abrufe enthält die Kontenstammdaten. Dies sind der Name des Kreditinstituts, die Kontonummer, das Einrichtungs- und ggf. Auflösungsdatum und zur abgefragten Person der Name, der Vorname und das Geburtsdatum. Ist die abgefragte Person nur wirtschaftlich Berechtige/r des Kontos, wird kein Geburtsdatum ermittelt und das Konto nur angezeigt, wenn dazu eine übereinstimmende Anschrift vorliegt. Zu den Kontostammdaten werden zukünftig durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes auch die Adresse, die Steueridentifikationsnummer und die Wirtschaftsidentifikationsnummer gehören.“
Eine Entwarnung jedoch gibt es: Kontostände oder Bewegungen können im Rahmen dieses Verfahrens nicht ermittelt werden.
Und wie viele Konten wurden in den letzten Jahren nun wirklich eingesehen? 2015 waren es noch knapp über 300.000 Abrufe. 2021 dann schon 1,14 Millionen.
Die meisten Abfragen stammen übrigens von den Gemeinden selbst und nicht etwa wie vermutet von Finanz- oder Sozialämtern. Man scheint also wissen zu wollen, wer in den eigenen Örtlichkeiten alles so wohnt.
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