Er ist Österreichs wohl bekanntester Straftäter: Josef Fritzl erlangte traurige Bekanntheit, nach dem er im März 2009 wegen dem 24 Jahre langen Missbrauch an seiner eigenen Tochter, mit der er insgesamt sieben Kinder zeugte und die er allesamt über Jahre hinweg einsperrte, verurteilt wurde.
Nach nun 14 Jahren Haft versucht Fritzl in den Normalvollzug zu wechseln. Genau dort könnte er im kommenden Jahr auch schon eine Entlassung beantragen. In erster Instanz bekommt er Recht. Allerdings stoppte die Staatsanwaltschaft die Verlegung vorerst und legte Einspruch mit aufschiebender Wirkung ein. Die Sache liegt nun beim Oberlandesgericht in Wien.
Die vorangegangene Entscheidung des Landesgerichts Krems sieht vor, dass Fritzl unter Auflagen wie psychiatrische Kontrollen in den Normalvollzug entlassen werden kann. Laut eines Gerichtssprechers beruht die Entscheidung auf einem psychiatrischen Ergänzungsgutachten, das Ende März beim Gericht eingereicht worden sei.
Fritzl wurde 2009 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Im Anschluss wurde er umgehend in der Justizanstalt Krems-Stein untergebracht. Diese ist für „geistig abnorme Rechtsbrecher“ vorgesehen. Da die Gerichtsentscheidung für seine Verlegung in den Normalvollzug bislang noch nicht rechtskräftig ist, bleibt Fritzl vorläufig im Maßnahmenvollzug, bei dem eine Reihe von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden.
Allerdings müsste Fritzl auch im Normalvollzug seine lebenslange Haftstrafe weiter verbüßen. Hier können zu lebenslanger Haft verurteilte Straftäter jedoch nach mindestens 15 Jahren Haft ihre Entlassung beantragen. Und im Falle des Josef Fritzl wäre das schon im kommenden Jahr, 2023, der Fall.
Es ist nicht das erste Mal das die Anwälte des mittlerweile 87-Jährigen seine Verlegung in den Normalvollzug anordnen. Auch 2021 wurde dies bereits versucht, weil von ihm laut einem Gutachten inzwischen keinerlei Gefahr mehr ausginge. Jedoch erhob auch 2021 schon die Staatsanwaltschaft Einspruch.
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