Bislang hatten ukrainische Flüchtlinge diverse Privilegien im Vergleich zu anderen Flüchtlingen. Doch eines davon wird ihnen nun entzogen. Das macht sich vor allem bei Jenen bemerkbar, die mit einem Auto angereist waren. Noch im Frühjahr diesen Jahres wurde beschlossen, dass die Geflohenen trotz eines Autos staatliche Hilfe bekommen sollten. Das Auto wurde nicht als Vermögen an die staatliche Hilfe angerechnet.
Normalerweise muss man das Auto erst einmal verkaufen, um dann eine gewisse Zeit von dem Geld leben zu können, ehe man direkt dem Schweizer Staat zu Lasten fällt. Für die Ukrainer galt diese Regel erst aber einmal nicht.
Bis jetzt, denn in den Kantonen wurde dieses Privileg nun wieder außer Kraft gesetzt. Es habe aber lange dennoch Sinn ergeben, wie der Obwaldner Regierungsrat Christoph Amstad gegenüber dem «SRF» erklärt. Man sei davon ausgegangen, dass das Fahrzeug wichtig für die Flüchtlinge sei, um in ihre Heimat zurückzukehren.
„Jetzt zeigt sich aber, dass der Krieg länger dauert», ergänzt der Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK.
Entsprechend dieser Erkenntnis soll sich die Regel nun ändern. So hat der Vorstand der SODK als Empfehlung beschlossen, dass ukrainische Flüchtlinge nach 12 Monaten in der Schweiz ihre Autos verkaufen müssen. Wenn sich das wegen der Kosten für die Verzollung nicht lohnt, können die Kantone verlangen, dass die Autobesitzer ihr Kontrollschild hinterlegen, heißt es in dem Bericht weiter. Ausnahmen soll es geben, wenn das Auto unbedingt für die Arbeit nötig sei oder aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird.
Es gehe jetzt darum, Gleichbehandlung zu forcieren und die Schweizer nicht unnötig unfair zu behandeln. Es habe Rückmeldungen gegeben, vor allem wenn sportliche Fahrzeuge vor den Sozialämtern vorgefahren seien. «Das war aber ein kleiner Teil der ukrainischen Flüchtlinge», hält der Obwaldner Regierungsrat fest.
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