„Von der historischen Wahrheit meilenweit entfernt“: Reuelose Holocaust-Leugnerin geht zurück ins Gefängnis

„Unerträglich“ ist das Wort, mit dem Richterin Lisa Jani den Fall von Ursula Haverbeck zusammenfasst. Die 93-Jährige hat sich als vehementer Holocaust-Leugnerin einen Namen gemacht. Jetzt wird sie erneut ins Gefängnis gehen, um für ihre Taten zu bezahlen. Haverbeck scheint jedoch reuelos.

„Das ist Gift“

Im Laufe des Verfahrens hat Ursula Haverbeck die Worte der Richterin nicht zu sich durchdringen lassen. Trotz aller Bemühungen, ihr die Auswirkungen ihrer Ansichtsverbreitung verständlich zu machen, beharrt sie darauf, dass ihr Wissen auf Fakten beruht: aus ausgewählter Literatur und von ausgewählten Experten gelernt.

Haverbecks „Recherchen“ haben sie zu der Meinung geführt, dass Zyklon B keine geeignete Substanz für Massentötungen sei. Sie argumentiert, dass der von den Nazis begangene systematischen Massenmord „nur eine Behauptung, ohne Beweis“ sei.

„Das ist keine Wissenschaft, was Sie vorbringen, das ist Gift.“ stellt Richterin Lisa Jani in ihrer Urteilsbegründung fest. Sie bittet Haverbeck, die fundierten historischen Berichte zu lesen, die Berge an Schuhen und Haaren der Ermordeten in der Auschwitz-Birkenau Gedenkstätte zu sehen, und die Orte zu besuchen, die während des Holocausts so viel Leid erlebt haben.

Volksverhetzung in zwei Fällen

Die 93-Jährige will sich die Argumente der Richterin jedoch nicht anhören. Haverbeck ist Teil einer rechten Bewegung, deren Anhänger sie die „Grande Dame der Freiheitsbewegung“ nennen. Wolfram Nahrath, einer ihrer stärksten Verteidiger, spricht von ihr als „Humanistin“.

2016 erklärte Haverbeck offiziell in einem Vortrag und 2018 erneut in einem im Internet weit verbreiteten Interview, dass es keinen Holocaust gegeben habe. Damit macht sie sich der Volksverhetzung schuldig. Ihre Äußerungen verletzen die Erinnerung an die Millionen Opfer der Konzentrationslager der Nazis.

Die Kammer verurteilt Haverbeck zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, alternativlos. Dies ist ihre zweite Haftstrafe – die vorherige betrug zweieinhalb Jahre. Trotz Haverbecks fortgeschrittenem Alter kann von verminderter Verantwortung keine Rede sein. Sie weiß genau, was sie tut und so lautet auch das Urteil des Gerichts: „Sie, Frau Haverbeck, haben gegen unsere Gesetze verstoßen.“