Wo ist der Rest? Aldi-Kunde stellt erstaunt fest, wie wenig in einer 1 kg-Packung Nudeln enthalten ist

Wenn man Waren im Supermarkt kauft, erwartet man, dass man das bekommt, was auf der Packung angegeben ist. Sowohl was den Inhalt als auch was die Menge betrifft. Ein Kunde war daher schockiert, als er feststellte, dass die 1 kg-Packung Nudeln, die er bei Aldi gekauft hatte, fast die Hälfte des Gewichts hatte, das er erwartet hatte. Ist eine solche Gewichtsabweichung erlaubt? Es stellt sich heraus, dass man rechtlich gesehen mit einer gewissen Fehlmenge beim Gewicht des Packungsinhalts rechnen muss.

Auf vielen Lebensmitteln sind zwei unterschiedliche Gewichte angegeben. Bei Sardinendosen zum Beispiel wird ein Gesamtgewicht und ein Abtropfgewicht angegeben. Bei Trockenwaren wie Nudeln, Reis und Hülsenfrüchten ist jedoch nur ein Gewicht angegeben. Als der Aldi-Kunde sein 1 kg-Paket Nudeln wog und feststellte, dass es nur 663 g enthielt, wandte er sich an Twitter und postete ein Foto des Pakets auf der Waage als Tweet, der direkt an den Aldi-Kundendienst gerichtet war.

Da zahlreiche Menschen dem beliebten Discounter folgen, erregte der Tweet viel Aufmerksamkeit, und bald häuften sich Berichte über ähnliche Gewichtsunterschiede. Der Aldi-Kundenservice entschuldigte sich bei dem Kunden und versicherte ihm, dass er das Paket in die Filiale zurückbringen und eine volle Rückerstattung erhalten könne.

Es scheint, dass gewisse Gewichtsabweichungen bei verkauften Trockenwaren aufgrund des Abfüllverfahrens nicht ungewöhnlich sind. Trockenwaren reiben sich auch während des Transports ab, und der entstehende Staub kann beim Öffnen von Kartons und Paketen entweichen. Rechtlich gesehen darf die Gewichtsabweichung jedoch nur bis zu 15 Gramm betragen, wenn es sich um Packungen mit einem Gewicht von 500 bis 1000 Gramm handelt.

Bei größeren Mengen sind etwas höhere Abweichungen zulässig. Zwischen 15 Gramm und 367 Gramm besteht jedoch ein großer Unterschied. Wie erklärt Aldi diese Abweichung? Auf Nachfrage erklärte ein Sprecher des Supermarktes, dass Aldi die Anforderungen an die Gewichte von Trockenwaren bekannt seien. Deshalb werde routinemäßig kontrolliert, dass die Gewichtsabweichung nicht über die gesetzliche Vorgabe hinausgeht.

Allerdings kann es gelegentlich zu einem unvorhergesehenen Fehler bei der Abfüllung kommen. Kunden, die eine erhebliche Unterschreitung des erwarteten Gewichts von Trockenwaren feststellen, sollten sich daher an den Kundendienst wenden oder ihre Waren in die Filiale zurückbringen, in der sie gekauft wurden.