Noch immer sind zahlreiche Menschen aus den verschiedensten Gründen nicht gegen Corona geimpft. Die Behandlung beim Arzt darf in diesen Fällen aber trotzdem nicht verweigert werden. Das sah ein Radiologe aus Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern jetzt aber ganz anders und verwies eine ungeimpfte Patientin mit einer Fraktur im linken Handgelenk aus seiner Praxis. Dabei soll er sie sogar unsanft hinaus geschubst haben.
Über ihren Impfstatus informierte sich der Mediziner der Asklepios-Klinik erst, als die Frau bereits geröntgt war und feststand, was ihr fehlte. Anne Weidemann, die das Opfer dieses Vorfalls wurde, musste sich mit ihrer Verletzung dann an die örtliche Notdienststelle wenden, weil man ihr die weitere Behandlung in der Radiologie schlichtweg untersagte.
Ein unvorstellbarer und gleichzeitig auch rechtswidriger Vorfall, wie Steffi Kapell vom Qualitätsmanagement der Asklepios-Klinik weiß. „Selbstverständlich steht allen Patienten und Begleitpersonen unabhängig vom Impfstatus und persönlicher Einstellungen unsere Klinik für eine medizinische Behandlung zur Verfügung.“ Sie betonte aber auch, dass „die Praxis für Röntgendiagnostik eigenständig ist. Den Sitz haben zwei Ärzte inne.“
Der Arzt, der die ungeimpfte Patienten so unsachgemäß behandelt hatte, sei in der Praxis nur angestellt. Die Asklepios-Gesellschaft habe „keine Personalverantwortung für ärztliche Mitarbeiter“.
Der beschuldigte Mediziner wollte sich bezüglich der unsäglichen Vorwürfe gegenüber der Presse bislang nicht äußern. Anne Weidemann sei laut eines Kollegen des unsensiblen Mediziners aber dennoch selbstverständlich weiterhin willkommen in ihrer Praxis. Sie habe kein Hausverbot nur weil sie ungeimpft sei. Das gilt darüber hinaus auch für alle anderen Ärzte in Deutschland. Denn Mediziner haben sich, ungeachtet des Impfstatus von Patienten, dazu verpflichtet Leben zu retten wo immer es ihnen möglich ist.
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