Corona-Beschlüsse: Änderungen im Infektionsschutzgesetz verabschiedet

Wie zu erwarten war, hat der Bundestag am heutigen Tage mehrere neue Regelungen im Umgang mit der Corona-Pandemie beschlossen. Das dafür zuständige Infektionsschutzgesetz sieht als Messlatte für zukünftige Beschränkungen die Zahl der Klinikbelegungen als wichtigsten Punkt an. Doch müssen sich auch Arbeitnehmer auf Änderungen einstellen.

Eine Reihe von Änderungen im Infektionsschutzgesetz hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Nach übereinstimmenden Berichten wurde auch vereinbart, dass der Impfstatus in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens von den dortigen Mitarbeitern abgefragt werden kann. Dies betrifft vor allen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen. Damit sollen Probleme im Umgang mit der Öffentlichkeit vermieden werden und die entsprechenden Mitarbeiter dann in weniger kontaktintensiven Bereichen eingesetzt werden. Gültigkeit hat diese Regelung, solange die epidemische Lage gilt, was nach der letzten Entscheidung des Bundestages vorerst der 24. November ist.

Nicht umgesetzt wurde allerdings die Arbeitgeberforderung, diese Auskunftspflicht auch auf andere Bereiche zu übertragen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte sich schon zuvor klar dagegen positioniert. Die von der Regierung angestrebte Herdenimmunität kann aber nach dem derzeitigen Impfstatus mit 61 Prozent voll vakzinierten und 66 Prozent Erstgeimpften noch nicht erreicht werden, so die neuesten Informationen aus dem Gesundheitsministerium.

Änderungen gab es zudem in der für die Bemessung von Corona-Maßnahmen maßgeblichen Bewertung. Galt hier bislang die Sieben-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, so wird diese jetzt durch die Sieben-Tage-Hospitalisierungsrate pro 100.000 Einwohner ersetzt. Hinzu kommen dann noch Faktoren wie die Neuinfektionen sich gestalten, wie viele Intensivbetten zur Verfügung stehen und wie hoch die Impfzahlen sind. Genaue Werte sind dabei nicht festgelegt worden, die Hoheit liegt hier in der Hand der Länder.

Parallel dazu kommen auch neue Vorgaben für Reiserückkehrer und Einreisende aus anderen Ländern zum Tragen. So ist künftig ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zwingend vorzulegen.

Die Große Koalition aus CDU und SPD hat diese nun beschlossenen Änderungen an Forderungen geknüpft. Diese gehen mit dem Gesetz zur Fluthilfe einher. Von der Opposition kam die Forderung, dass namentlich über das gesamte Paket abgestimmt werden solle. Insgesamt wurde schlussendlich mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken das Paket angenommen.