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Verbot von Feuerwerken in Niedersachsen aufgehoben

Das in der Corona-Verordnung festgeschriebene Feuerwerksverbot in Niedersachsen für Silvester hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg außer Kraft gesetzt.

In einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg ist ein derart umfassendes Verbot als Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig. In Paragraf 10a verbietet das aktuelle Regelwerk in Niedersachsen nicht nur den Verkauf, sondern sogar das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie weiteren pyrotechnischen Gegenständen.

In einer ersten Reaktion erklärte das niedersächsische Sozialministerium, dass bis auf Weiteres die entsprechenden Bestimmungen in der Corona-Verordnung nicht mehr angewandt werden. Um möglicherweise ein rechtssicheres Verbot zu erreichen, prüft die Landesregierung aber die beanstandeten Passagen in der Verordnung. Allerdings dürfe wegen einer Verordnung des Bundes aber auch so kein Feuerwerk verkauft werden. Eine Änderung der Sprengstoffverordnung hatte der Bundesrat am Freitag beschlossen.

Kläger: Verbot zu umfassend

Landesweit sollte das Böller-Verbot bis zum 10. Januar 2021 gelten. Eine Person aus Niedersachsen hatte am Mittwoch dagegen geklagt. Es wurde darin geltend gemacht, dass ein Feuerwerksverbot keine erforderliche Infektionsmaßnahme darstelle. Es sei nicht nötig, auf alle Feuerwerkskörper und alle Orte dieses zu erweitern.

Kein „infektionsschutzrechtlich legitimes Ziel“

Diesem Antrag hat der 13. Senat des OVG stattgegeben. Die Richter vertreten die Auffassung, dass mit den Infektionsschutzmaßnahmen nur „infektionsrechtlich legitime Ziele“ verfolgt werden. Das betrifft besonders den Schutz vor einer Covid-Infektion und eine Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden. Dies ergebe sich aber nicht aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern. Daher sei das Böllerverbot nicht dazu geeignet, infektionsschutzrechtliche Ziele zu erreiche.

Böller-Verletzungen binden Krankenhaus-Kapazitäten nicht

Gerade in der Silvesternacht habe es im Umgang mit Feuerwerkskörpern in der Vergangenheit zahlreiche Verletzungen gegeben. Dies sei zwar auch diesem Jahr zu erwarten, doch binde dies nicht die Behandlungskapazitäten bei der Behandlung von Covid-19-Patienten.

Gericht: Wunderkerzen provozieren keine Ansammlung

Ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern ist so nach Ansicht der Richter nicht erforderlich. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk haben nicht das Potenzial, größere Menschenansammlungen zu provozieren. Auch habe das Land Niedersachsen keine überzeugende Begründung für ein landesweites Verbot, besonders an publikumsträchtigen Plätzen, geliefert.

Große Feuerwerke bleiben verboten

Das erlassene Verbot habe gravierende negative wirtschaftliche Auswirkungen auf die Hersteller dieser Produkte. Auch werde die allgemeine Handlungsfreiheit erheblich beeinträchtigt. Der erlassene Beschluss zu dem Eilantrag ist nicht anfechtbar. Allerdings bleiben auch künftig große Feuerwerke verboten.