Es ist eines der großen Themen der Bundesregierung: Die geplante Abschaffung der EEG-Umlage. Damit sollen die steigenden Strompreise in den Griff bekommen werden. Doch inzwischen mehren sich die Zweifel, ob bei den Verbrauchern von den Einsparungen überhaupt etwas ankommt.
Die Strompreise in Deutschland explodieren immer weiter und nun zeigt sich, dass eines der Lieblingsprojekte der Bundesregierung auch noch anfällig für Missbrauch sein könnte. Wie der „Spiegel“ berichtet, kommen immer mehr Zweifel daran auf, dass die Abschaffung der EEG-Umlage auch tatsächlich als Entlastung bei den Verbrauchern ankommen wird. Es droht hier eher eine Finanzspritze für die Stromanbieter zu entstehen. Dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft und Klima unter Robert Habeck ist dies bekannt, doch ist bislang noch keine Lösung gefunden worden.
Gegenüber dem „Spiegel“ sagte der wissenschaftliche Leiter der Würzburger Stiftung Umweltenergie, Thorsten Müller: „Die große Frage ist: Was kommt von den Entlastungen bei den Endverbrauchern an?“. Von einer Entlastung würden vor allem die Anbieter der Energie profitieren. Das Problem: der Staat hat derzeit rechtlich keine Handhabe die Erzeuger dazu zu verpflichten, die Ersparnisse auch an die Verbraucher weiterzureichen.
Derzeit plant die Koalition, dass es schnellstmöglich zu einer Abschaffung der Umlage in Höhe von 3,7 Cent pro Kilowattstunde kommen soll. Damit ist eigentlich vorgesehen, die Haushalte und Firmen von den steigenden Strompreisen zu entlasten. Umgerechnet auf einen normalen Familienhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch ergäbe sich so eine Einsparung von ca. 130 Euro im Jahr. Vorausgesetzt, dass dieses Geld auch beim Endverbraucher ankommt.
Grundsätzlich ist bei den meisten Anbietern eine Preisänderungsklausel enthalten, die besagt, dass Reduzierungen der Einkaufspreise auch eine Preissenkung für die Kunden mit sich bringt. Doch kommt es häufig zu einer Verrechnung von Kostensenkungen mit anderweitigen Preissteigerungen. Das bedeutet im konkreten Fall, dass es zwar zu einer Reduzierung durch den Wegfall der EEG-Umlage kommt, aber steigenden Strompreise gegengerechnet werden dürfen.
Noch ist offen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz diese Rechtslücke umgehen kann, es gebe lauf „Spiegel“ noch keine wirkliche Lösung dafür. Die Rechtslücke sollte nach Ansicht des Experten Müller schnellstmöglich durch die Regierung geschlossen werden. So sollte etwa festgelegt werden, dass es bei Abschaffung der EEG-Umlage automatisch zu einer Reduzierung der Strompreis für die Verbraucher um eben diese 3,7 Cent pro Kilowattstunde komme.
Dieser Eingriff könne „gerechtfertigt werden, weil es für die Anbieter ein ökonomisches Nullsummenspiel ist und gerade die Entlastung der Verbraucher das Ziel der Abschaffung ist.“
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