Paukenschlag: Neue Grundsteuer ist rechtswidrig – Eigentümer müssen klagen

In ganz Deutschland wird das Grundsteuersystem umgestaltet. Bis zum 31. Januar 2023 haben Sie als Eigentümer Zeit, Ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Diese besteht aus einer Reihe von Angaben, die zu einer genaueren Steuerfestsetzung führen sollen. Nach Ansicht des Rechtsprofessors Gregor Kirchhof ist dies jedoch bei weitem nicht der Fall.

Die neue Grundsteuererklärung ist nicht nur zeitaufwändig und kompliziert: Das neue Grundsteuergesetz könnte sogar verfassungswidrig sein. Gregor Kirchhof ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht an der Universität Augsburg. Seiner Meinung nach hätten Eigentümer das Recht, Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid des Bundes zu erheben.

Der Grund dafür ist, dass das Grundsteuermessmodell des Bundes zu kompliziert ist: Die Einheitswerte für die Grundsteuerveranlagung, die der Bundesgesetzgeber verwendet, wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht kritisiert. In der Tat, so Kirchhof, fügen sich die zahlreichen verwendeten Parameter nicht zu einer sinnvollen Bewertung zusammen. Eine Gleichheit in der Bewertung kann damit nicht gewährleistet werden.

In einem Interview mit dem Focus online erklärt der Professor, dass das Modell mit Bodenrichtwerten arbeitet. Diese sind in vielen Fällen ungenau, wofür es ein Beschwerdesystem geben müsste, das es Eigentümern ermöglicht, den Wert für ihr Grundstück zu korrigieren. Dies ist jedoch nicht der Fall, da erwartet wird, dass zu viele Gegenanträge eingehen würden. Dies wiederum würde einen zu hohen Verwaltungsaufwand bedeuten.

Das gilt sowohl für das Grundsteuermodell des Bundes als auch für das von Baden-Württemberg. Vor allem Baden-Württemberg geriet in die Kritik von Kirchhof, weil sein Modell die auf dem Grundstück befindlichen Immobilien nicht berücksichtigt und “eine Grundsteuer zu erheben, die auf die Bodenwerte und die Größe des Grundstücks abzielt, nicht aber auf die darauf befindlichen Gebäude, ist offensichtlich gleichheitswidrig.” Kirchhof erklärt weiter, dass dies bedeutet, dass Eigentümer von gleich großen Grundstücken den gleichen Betrag zahlen müssen, unabhängig davon, ob ihre Immobilie aus einer Hütte oder einer Villa besteht.

Positiver äußerte sich Professor Kirchhof zu den Grundsteuermodellen anderer Länder: Bayern, Hessen, Hamburg und Niedersachsen haben vereinfachte Grundsteuermodelle eingeführt, die für Gleichheit sorgen, so der Experte.